Allgemeine Geschäftsbedingungen Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG
1. Buchung einer Reise Eine Reisebuchung oder eine Busanmietung erfolgt immer in schriftlicher Form in unserem Büro oder einem unserer Partnerbüros. Bei telefonischen Buchungen werden die Buchungsbestätigungen per Post, Fax oder E-Mail zugeschickt, wobei die Zweitschrift umgehend nach Erhalt unterschrieben zurückzusenden ist. Erfolgt keine Rücksendung der Zweitschrift wird die Buchung als bestätigt innerhalb von 14 Tage angesehen und es greifen unsere Allgemeinen Reisebedingungen und Datenschutzbestimmungen.
2. Leistungen Es gelten grundsätzlich nur die unter Leistungen in unserem Katalog oder im Angebot ausgeschriebenen Reiseleistungen. Fakultative Leistungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Preise für Eintrittsgelder, Führungen o.ä. sind, sofern Sie nicht ausgeschrieben, ebenfalls nicht im Reisepreis enthalten (Druckfehler berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung).
3. Zahlung Alle Reisen sind, sofern nicht anders ausgeschrieben, 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Die Bezahlung kann mit EC - Karte oder Bar im Büro oder per Banküberweisung erfolgen. Bei Anmietverkehren wird in der Regel nach der Reise eine Rechnung zugeschickt, die sofort zahlbar ist.
4. Rücktritt - Nichtantritt einer Reise Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung ausgehend vom Gesamtpreis je nach Reiseart und Reiserücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen. Stornierungen sind grundsätzlich in schriftlicher Form einzureichen, wobei das Eingangsdatum über den Stornobetrag entscheidet. bei Katalog-Busreisen bis 29 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises p. P. (jedoch min. 25 Euro) von 28 bis 16 Tagen vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises p. P. von 15 bis 10 Tagen vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises p. P. von 9 bis 4 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises p. P. von 3 bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises p .P. bei Nichterscheinen am Anreisetag 100 % des Reisepreises p. P. Bei Musicalreisen ist der Stornobetrag plus der Kartenpreis bei Stornierung fällig. Ein Gutschriftbetrag wird spätestens bis zu 21 Tage nach Stornierung zurückerstattet wenn die aktuellen Bankdaten vorliegen (Einwilligung Ziff. 21 .).
5. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Reisebuchung eine Änderung oder Umbuchung, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgeld von 15,00 € p. P. verlangen.
6. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit, Familienangelegenheiten e.c.t.), so kann der Veranstalter bei den Leistungsträgern eine Erstattung ersparter Aufwendungen erreichen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
7. Versicherung Wir empfehlen bei jeder Reisebuchung den Abschluss einer Reisekostenrücktritts- bzw. Auslandskrankenversicherung. Bei Nichtabschluss sind anfallende Kosten im Schadensfall von jedem Reisegast selbst zu tragen. Dies gilt auch für das Fehlen und die Ungültigkeit von Ausweispapieren. Die gesetzliche Insolvenzversicherung ist im Reisepreis enthalten.
8. Reisegepäck Die Beförderung von Reisegepäck ist bei uns kostenlos (normale Ausführung - 1 Gepäckstück p. P. ca. 20 kg). Eine Haftung für Beschädigung, Verlust (auch stehen lassen oder verwechseln) wird nicht übernommen. Das Gleiche gilt für Kleidung, Taschen etc. im Businnenraum und Hotels.
9. Zimmer und Hotels Die Hotelzimmer sind grundsätzlich Zwei-Bett-Zimmer. Mehrbett-Zimmer sind nur auf Anfrage buchbar. Einzelzimmer sind nur in begrenztem Umfang buchbar und kosten immer einen Zuschlag, wenn nicht anders ausgeschrieben. Dies gilt auch für die Einzelbelegung eines DZ Hotelausstattungen und Mahlzeiten an Ihrem Urlaubsort unterliegen immer der landestypischen Klassifizierung. Hotelausstattungen richten sich auch immer nach dem Reisepreis, bitte prüfen Sie dies rechtzeitig vor Ihrer Buchung.
10. Sicherheit Regelmäßige Untersuchung unserer Busse durch TÜV und DEKRA bieten Ihnen ebenso die maximale Sicherheit im Bus, wie unsere vielen elektronischen Sicherheitssysteme unserer neuen und modernen Dittmar Reisebusse. Unsere Busreisen werden mit Bordservice, Klimabussen und Platzreservierung angeboten. Die Busse bleiben bei jeder Reise, sofern nicht anders ausgeschrieben ist, vor Ort. In allen Bussen haben wir stabile Preise für Speisen und Getränke. Externe Speisen und Getränke dürfen nicht im Bus, sofern nicht anders vereinbart, mitgeführt und verzerrt werden.
11. Programmänderung Viele Gründe können eine Programmänderung notwendig machen. Schlechte Wetterlage, Fähren bei Sturm, verschneite Passstraßen usw. Auf Grund von "höherer Gewalt" kann es auch vorkommen, dass Hotels gewechselt werden müssen. Fahrer und Reiseleiter können vor Ort entscheiden. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden. Bei Änderungen des Angebots oder der Auftragsbestätigung bei Anmietverkehren bleibt der Anmietanspruch für die ausgearbeitet Reise, sofern nicht anders vereinbart, bestehen. Außer dies ist ausdrücklich auf dem Angebot oder der Bestätigung schriftlich vermerkt und bestätigt.
12. Sitzplätze im Bus Sitzplätze werden in der Regel sofort bei der Anmeldung vergeben. Sonderwünsche können gerne im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Die Sitzplatzordnung kann vom Veranstalter in besonderen Fällen geändert werden. Ein Rechtsanspruch auf einem bestimmten Platz besteht nicht. Auch berechtigt ein geänderter Sitzplatz nicht zur kostenlosen Stornierung der gebuchten Reise.
13. Abfahrtsorte Abfahrtsorte sind die zentralen Haltestellen an den Busbahnhöfen in Schmalkalden Meiningen, Bad Salzungen, Suhl, Eisenach und Gotha. Weitere Zustiegsmöglichkeiten können (jeweils nur an Bushaltestellen) vereinbart werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden von uns Zubringerfahrzeuge eingesetzt. Diese sind nicht kostenfrei, sondern unterliegen Taxipreisen. Zustiegsmöglichkeiten und das Abstellen des privaten PKW ist auf unserem Betriebshof möglich. Sollte einmal ein Zustieg am gewünschten Ort nicht möglich sein, berechtigt das nicht zum kostenlosen Rücktritt. Ebenso werden Kosten für eigene Anreise nicht erstattet. Ak1uelle Zustiegshaltestellen finden Sie auch auf unserer Internetseite. Abfahrtsorte bei Anmietverkehren werden extra vereinbart.
14. Rabatte Frühbucherrabatt: Ab 4 Tage Reisedauer bieten wir bei Buchung bis 31.01.2025 einen Frühbucherrabatt von 5 % auf den Reisepreis, ausgenommen Zuschläge wie z.B. Einzelzimmerzuschlag etc. an. Dieser ist mit einer Anzahlung von 100,- € pro Person verbunden. Auf Wunsch sind Reisebuchungen im o.g. Zeitraum auch ohne Frühbucherrabatt möglich, wobei dann die Anzahlung entfällt. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, entfällt der Anspruch auf den Frühbucherrabatt. Bei Reisen von 2 und 3 Tage Reisedauer bieten wir bei Buchung bis 31.01.2025 einen Frühbucherrabatt von 3 % auf den Reisepreis, ausgenommen Zuschläge wie z.B. Einzelzimmerzuschlag etc. an. Dieser ist mit einer Anzahlung von 50,- € pro Person verbunden. Auf Wunsch sind Reisebuchungen im o.g. Zeitraum auch ohne Frühbucherrabatt möglich, wobei dann die Anzahlung entfällt. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, entfällt der Anspruch auf den Frühbucherrabatt. Gruppenrabatt: Ab 4 Tage Reisedauer - 5 % (Gruppen ab 8 Personen, mit nur einer Zustiegstelle) Kinderermäßigung: 10 % bis 12 Jahre bei zwei vollzahlenden Personen im Doppelbettzimmer. Flugreisen, Musicalreisen und Tagesfahrten sind vom Frühbucher-Rabatt ausgeschlossen! Rabatte sind nicht kombinierbar. Es zählt immer der Höchste. Bei Anmietverkehren ist der Rabatt im Angebot enthalten.
15. Reise-Ausfall Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unbeschadet gesetzlicher Kündigungs- und Rücktrittsrechte sind wir zum Rücktritt des Reisevertrages berechtigt, wenn 14 Tage vor Reiseantritt feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Hat der Kunde schon bezahlt, wird der bezahlte Betrag zurückerstattet oder für eine Umbuchung verrechnet. Zins- und weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Frühbucherrabatt wird nur für die Erstbuchung gewährt. Wird eine mit Frühbucherrabatt bezahlte Reise storniert, kann nur der bezahlte Reisepreis für eine Umbuchung zugrunde gelegt werden. Ein Frühbucher- oder ein weiterer Rabatt für eine Umbuchung kann nicht gewährt werden.
16. Drucklegung Alle Angaben in unserem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung im November 2023. Änderungen von Preisen, Programmen, Fahrstrecken usw. sind vorbehalten. Ebenso die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck und Rechenfehlern. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
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17. Kurtaxe Die ortsübliche Kurtaxe/Ortstaxe/Bettensteuer etc. ist, wenn nicht anders ausgeschrieben, von jedem Reisegast bei Buchung zu zahlen (stand Oktober 2024).
18. individuelle Angebote Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuell für Sie passendes Angebot für eine Tages- oder Mehrtagesreise zusammen. Bei Buchung einer Reise aus unserem Katalog von mindestens 25 Personen erhalten 10 % Rabatt (max. 5 Zustiegstellen).
19. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden 19.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651 m BGB oder Schadensersatz nach § 651 n BGB verlangen. 19.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung/Chauffeur anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten KontaktsteIle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung bzw. den wichtigen Informationen vor Reiseantritt). 19.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung/Chauffeur. Im Übrigen gilt Ziff. 19.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651 k Abs. 3 bis Abs. 58GB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). 19.4. Minderung Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651 m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 19.1. (siehe oben) wird verwiesen. 19.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 6511 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 19.6. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. 19.7. Anrechnung von Entschädigungen Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach §651 p Abs. 3 BGB erhalten hat.
20. Haftungsbeschränkung 20.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 20.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 20.3. Auf Ziff. 19.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
21. Verjährung - Geltendmachung 21.1 . Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen 21 .2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651 i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
22. Datenschutz Mit Buchung einer Reise stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
24. Gerichtsstand Für Klagen von Kunden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag der Sitz von Omnibusverkehr Dittmar maßgebend.
23. Covid-19 Klausel Trotz der äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt von uns bei der Planung und Konzeption der touristischen Produkte, liegt es außerhalb unseres Einflussbereiches, ob die angebotenen Leistungen schlussendlich aufgrund der jeweiligen Beschränkungen stattfinden können. Auf Grund dieser Ausnahmesituation ist bei Absage von Teil und Gesamtleistungen der ausgeschriebenen Leistungen auf Grund behördlicher Maßnahmen, Beschränkungen oder sonstiger Folgen der Pandemie die Klausel „Höhere Gewalt“ anzuwenden. Im Übrigen behalten wir uns auf Grund der derzeitigen unüberschaubaren Lage im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie das Recht vor bis 10 Tage vor Anreise einseitig vom Vertrag zurückzutreten und von diesem entbunden zu werden. Bereits getätigte Anzahlungen werden von uns an die Kunden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
24. Reisepreise Unabhängig der ausgeschriebenen Reisepreise behalten wir uns vor, die Preise zu erhöhen, soweit sich folgende Punkte unmittelbar auswirken:
25. Wichtige Hinweise Viele Hotels, Fähren, Restaurants usw. sind bargeldlos. Daher ist der Besitz einer internationalen Kreditkarte erforderlich.
26. Reiseveranstalter ist: Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG Körler Straße 6 Telefon: +49 (0)3683 – 402136 E-Mail: info@dittmar-reisen.de Stand: Dezember 2022 Kundengeldabsicherung: R+V Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 Telefon: 0611-533-4035
27. AGB’s Weitere Infos zu unseren allgemeinen Reisbedingungen finden Sie auf unserer Internetseite www.dittmar-reisen.de. Stand: Oktober 2024 |