Allgemeine Geschäftsbedingungen Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

Es ist möglich, sich mündlich bzw. schriftlich bei der Firma Dittmar anzumelden. Auch telefonische Anmeldungen sind feste Buchungen und rechtlich verbindlich! Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung Ihre volle Anschrift, IhrGeburtsdatum, Ihre Telefonnummer und die Reisenummer mit. Mit seiner Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen der Firma Dittmar an. Die Buchungsbestätigungen werden per Post zugeschickt, wobei die Zweitschriftumgehend nach Erhalt unterschrieben zurückzusenden ist Dem Reisegast wird empfohlen (zur eigenen Sicherheit) die Kopie der Firma Dittmar zukommen zu lassen

2. Leistungen

Es gelten grundsätzlich nur die unter Leistungen in unserem Katalog ausgeschriebenen Reiseleistungen. Fakultative Leistungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Preise für Eintrittsgelder, Führungen etc. sind, sofern Sie nichtanders ausgeschrieben, ebenfalls nicht im Reisepreis enthalten.

3. Zahlung

Nach Abschluss des Reisevertrags kann die Firma Dittmar eine Anzahlung (bei mehrtägigen Busreisen) verlangen. Für Tagesreisen wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % fällig, mindestens jedoch 13 €). Der Restbetrag istunaufgefordert bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Der Betrag kann überwiesen werden oder bei uns im Reisebüro in Bar oder per EC-Karte gezahlt werden.

4. Rücktritt – Nichtantritt einer Reise

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim der Firma Dittmar. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Das Eingangs-datum der Rücktrittserklärung ist maßgebend. Wird die Reise vom Kunden abgesagt, dann entstehen diesem gestaffelt nach der Zeitspanne zwischen Rücktritt und Reisebeginn nachfolgend aufgeführte Kosten. Gutscheine werden nicht erstattet.

Die Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren pro Person betragen:

  • vom Tag der Buchung bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 5 % des Reisepreises mindestens € 25,-
  • 27. - 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises - mindestens € 25,-
  • 14.–7. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

Sollte sich der Kunde bis zum Beginn der Fahrt überhaupt nicht abmelden, fallen mindestens 90% Stornokosten an. Die Firma Dittmar behält sich das Recht vor, die Stornokosten auch auf 100 % zu erhöhen wenn die Firma Dittmar dies durch nicht eingesparte Reiseleistungen belegen kann. Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch eine andere Person bei der Durchführung der Reise ersetzen lassen – in diesem Fall entstehen dem Kunden keine Mehrkosten (Ausnahme: Flug- und Schiffsreisen). Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die der Firma Dittmar zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.Bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen Dritter enthalten (z.B. Musicalkarten, Semperoper etc.) werden im Stornierungsfall die vereinbarten Kartenpreise in voller Höhe berechnet. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalterzu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Gutscheine sind nicht Erstattungsfähig und können nicht ausgezahlt werden.

5. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Reisebuchung eine Änderung oder Umbuchung, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgeld von 15,00 € p. P. verlangen.

6. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit, Familienangelegenheiten etc.), so kann der Veranstalter bei den Leistungsträgern eine Erstattung ersparter Aufwendungen erreichen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Stornopauschale in voller Höhe wird berechnet.

7. Versicherung

Wir empfehlen bei jeder Reisebuchung den Abschluss einer Reisekostenrücktritts- bzw. Auslandskrankenversicherung. Bei Nichtabschluss sind anfallende Kosten im Schadensfall von jedem Reisegast selbst zu tragen. Dies giltauch für das Fehlen und die Ungültigkeit von Ausweispapieren. Die gesetzliche Insolvenzversicherung ist im Reisepreis enthalten. Die Firma Dittmar berät Sie gerne.

8. Reisegepäck

Die Beförderung von Reisegepäck ist bei uns kostenlos (normale Ausführung – 1 Gepäckstück p. P. ca. 20 kg). Eine Haftung für Beschädigung, Verlust (auch stehen lassen oder verwechseln) wird nicht übernommen. Das Gleichegilt für Kleidung, Taschen etc. im Businnenraum und Hotels.

9. Zimmer und Hotels

Die Hotelzimmer sind grundsätzlich Zwei-Bett-Zimmer. Mehrbett-Zimmer sind nur auf Anfrage buchbar. Einzelzimmer sind nur in begrenzten Umfang buchbar und kosten immer einen Zuschlag, wenn nicht anders ausgeschrieben.Dies gilt auch für die Einzelbelegung eines DZ. Hotelausstattungen und Mahlzeiten an Ihrem Urlaubsort unterliegen immer der landestypischen Klassifizierung. Hotelausstattungen richten sich auch immer nach dem Reisepreis,bitte prüfen Sie dies rechtzeitig vor Ihrer Buchung.

10. Sicherheit

Regelmäßige gesetzliche Untersuchung unserer Busse durch TÜV und DEKRA bieten Ihnen ebenso die maximale Sicherheit im Bus wie unsere vielen elektronischen Sicherheitssysteme in unseren neuen und modernen Bussen.

11. Unser Service

Unsere Busreisen werden mit Bordservice, Klimabussen und Platzreservierung angeboten. Die Busse bleiben bei jeder Reise, sofern nicht anders ausgeschrieben ist, vor Ort. In allen Bussen haben wir stabile Preise für Speisenund Getränke. Externe Speisen und Getränke dürfen nicht im Bus, sofern nicht anders vereinbart, mitgeführt und verzerrt werden. Bei den meisten Reise sind auch Reisebegleiter von der Firma Dittmar oder vor Ort für das Wohldes Kunden vorhanden.

12. Programmänderung

Viele Gründe können eine Programmänderung notwendig machen. Schlechte Wetterlage, Fähren bei Sturm, verschneite Passstraßen usw. Auf Grund von „höherer Gewalt“ kann es auch vorkommen, dass Hotels gewechselt werdenmüssen. Fahrer und RL können vor Ort entscheiden. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden. Bei Änderungen des Angebots oder der Auftragsbestätigung bei Anmietverkehren bleibt der Anmietanspruch für dieausgearbeitet Reise, sofern nicht anders vereinbart, bestehen. Außer dies ist ausdrücklich auf dem Angebot oder der Bestätigung schriftlich vermerkt und bestätigt.

13. Sitzplätze im Bus

Sitzplätze werden in der Regel sofort bei der Anmeldung vergeben. Sonderwünsche können gerne im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Die Sitzplatzordnung kann vom Veranstalter inbesonderen Fällen geändert werden. Ein Rechtsanspruch auf einem bestimmten Platz besteht nicht. Auch berechtigt ein geänderter Sitzplatz nicht zur kostenlosen Stornierung der gebuchten Reise.

14. Abfahrtsorte

Abfahrtsorte sind die zentralen Haltestellen an den Busbahnhöfen in Schmalkalden, Meiningen, Bad Salzungen, Suhl, Eisenach und Gotha. Weitere Zustiegsmöglichkeiten können (jeweils nur an Bushaltestellen) vereinbart werden.Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden von uns Zubringerfahrzeuge eingesetzt. Diese sind nicht kostenfrei sondern unterliegen Taxipreisen. Zustiegsmöglichkeiten und das Abstellen des privaten PKW ist auf unseremBetriebshof möglich. Sollte einmal ein Zustieg am gewünschten Ort nicht möglich sein, berechtigt das nicht zum kostenlosen Rücktritt. Ebenso werden Kosten für eigene Anreise nicht erstattet. Aktuelle Zustiegshaltestellenfinden Sie auch auf unserer Internetseite.

15. Rabatte

Frühbucherrabatt: Ab 4 Tage Reisedauer bieten wir bei Buchung bis 31.01.2020 einen Frühbucherrabatt von 5 % auf den Reisepreis, ausgenommen Zuschläge wie z.B. Einzelzimmerzuschlag oder zu buchbare Leistungen etc. an.Dieser ist mit einer Anzahlung von 100,– € pro Person verbunden. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, entfällt der Anspruch auf den Frühbucherrabatt. Bei Reisen von 2 und 3 Tage Reisedauer bieten wir bei Buchung bis31.01.2020 einen Frühbucherrabatt von 3 % auf den Reisepreis, ausgenommen Zuschläge wie z.B. Einzelzimmerzuschlag oder zu buchbare Leistungen etc. an. Dieser ist mit einer Anzahlung von 50,– € pro Person verbunden.Auf Wunsch sind Reisebuchungen im o.g. Zeitraum auch ohne Frühbucherrabatt möglich, wobei sich die Firma Dittmar vorbehält auch eine Anzahlung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, entfällt derAnspruch auf den Frühbucherrabatt. Gruppenrabatt: Ab 4 Tage Reisedauer = 5 % (Gruppen ab 8 Personen, mit nur einer Zustiegstelle) Kinderermäßigung: 10 % bei zwei vollzahlenden Personen im Doppelbettzimmer. Flugreisenund Musicalreisen sind vom Frühbucher-Rabatt ausgeschlossen! Rabatte sind nicht kombinierbar. Es zählt immer der Höchste. Bei Anmietverkehren ist der Rabatt im Angebot enthalten.

16. Reise-Ausfall bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Unbeschadet gesetzlicher Kündigungs- und Rücktrittsrechte sind wir zum Rücktritt des Reisevertrages berechtigt, wenn 30 Tage vor Reiseantritt feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Hat derKunde schon bezahlt, wird der bezahlte Betrag zurückerstattet oder für eine Umbuchung verrechnet. Zins- und weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Frühbucherrabatt wird nur für die Erstbuchung gewährt. Wird eine mitFrühbucherrabatt bezahlte Reise storniert, kann nur der bezahlte Reisepreis für eine Umbuchung zugrunde gelegt werden. Ein Frühbucher- oder ein weiterer Rabatt für eine Umbuchung kann nicht gewährt werden.

17. Preiserhöhung

Die Firma Dittmar kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff,andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen.

18. Kurtaxe

Die ortsübliche Kurtaxe/Ortstaxe/Bettensteuer etc. ist, wenn nicht anders ausgeschrieben, von jedem Reisegast bei Buchung zu zahlen (stand September 2019).

19. individuelle Angebote

Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuell für Sie passendes Angebot für eine Tages- oder Mehrtagesreise zusammen. Bei Buchung einer Reise aus unserem Katalog von mindestens 20 Personen erhalten 10 % Rabatt.

20. Reisemängel, Rechte Schadenersatz etc.

Der Reisende hat der Firma Dittmar einen Reisemangel während der Reise unverzüglich anzuzeigen. Wenn die Firma Dittmar wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte,kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung/Chaffeur anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter derFirma Dittmar nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei der Firma Dittmar oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittleranzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung bzw. den wichtigen Informationen vor Reiseantritt). Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Die Firma Dittmar hat darauf den Reisemangel zubeseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung/Chaffeur. Wenn die Firma Dittmar nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatzder erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Die Firma Dittmar kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigungdes Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Die Firma Dittmar ist verpflichtet, den Reisendenüber Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nicht der Reisepreis. Wird diePauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert die Firma Dittmar die Abhilfe oder ist sie sofortnotwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatznach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat die Firma Dittmar den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen die Firma Dittmar Anspruch auf Schadensersatzoder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nachMaßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach §651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

21. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistunginternationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann,so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

22. Verjährung – Geltendmachung

Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommenKörperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Gutscheine unterliegen den gesetztlichen Verjährungsfristen.

23. Datenschutz

Mit Buchung einer Reise stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und denZweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressumangegebenen Adresse an uns wenden.

24. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

25. Allgemeines

Alle Angaben in unserem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung im September 2019. Änderungen von Preisen, Programmen, Fahrstrecken usw. sind vorbehalten. Ebenso die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druckund Rechenfehlern. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Weitere Infos zu unseren allgemeinen Reisbedingungen finden Sie auf unserer Internetseite www.dittmar-reisen.de.Stand der AGB: Juli 2018. Alle Preise, Zuschläge und Stornogebühren beziehen sich in Euro pro Person

Reiseveranstalter ist:

Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG

Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:

Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG

Körler Straße 6
98593 Floh-Seligenthal

Telefon: +49 (0)3683 – 402136
Fax: +49 (0)3683 – 607173

E-Mail: info@dittmar-reisen.de

Stand: Januar 2019

Kundengeldabsicherung:

R+V Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611-533-4035