Allgemeine Geschäftsbedingungen Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG

1. Buchung einer Reise

Eine Reisebuchung oder eine Busanmietung erfolgt immer in schriftlicher

Form in unserem Büro oder einem unserer Partnerbüros. Bei telefonischen Buchungen werden die

Buchungsbestätigungen per Post, Fax oder E-Mail zugeschickt, wobei die Zweitschrift umgehend

nach Erhalt unterschrieben zurückzusenden ist. Erfolgt keine Rücksendung der Zweitschrift wird die

Buchung als bestätigt innerhalb von 14 Tage angesehen und es greifen unsere Allgemeinen Reisebedingungen und Datenschutzbestimmungen.

 

2. Leistungen

Es gelten grundsätzlich nur die unter Leistungen in unserem Katalog

oder im Angebot ausgeschriebenen Reiseleistungen. Fakultative Leistungen sind nicht im Reisepreis

enthalten. Preise für Eintrittsgelder, Führungen o.ä. sind, sofern Sie nicht ausgeschrieben, ebenfalls

nicht im Reisepreis enthalten (Druckfehler berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung).

 

3. Zahlung

Alle Reisen sind, sofern nicht anders ausgeschrieben, 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.

Die Bezahlung kann mit EC - Karte oder Bar im Büro oder per Banküberweisung erfolgen. Bei Anmietverkehren

wird in der Regel nach der Reise eine Rechnung zugeschickt, die sofort zahlbar ist.

 

4. Rücktritt - Nichtantritt einer Reise

Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der

Kunde verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung ausgehend vom Gesamtpreis je

nach Reiseart und Reiserücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen. Stornierungen sind grundsätzlich

in schriftlicher Form einzureichen, wobei das Eingangsdatum über den Stornobetrag entscheidet.

bei Katalog-Busreisen bis 29 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises p. P. (jedoch min. 25 Euro)

von 28 bis 16 Tagen vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises p. P.

von 15 bis 10 Tagen vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises p. P.

von 9 bis 4 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises p. P.

von 3 bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises p .P.

bei Nichterscheinen am Anreisetag 100 % des Reisepreises p. P.

Bei Musicalreisen ist der Stornobetrag plus der Kartenpreis bei Stornierung fällig. Ein Gutschriftbetrag

wird spätestens bis zu 21 Tage nach Stornierung zurückerstattet wenn die aktuellen Bankdaten

vorliegen (Einwilligung Ziff. 21 .).

 

5. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Reisebuchung

eine Änderung oder Umbuchung, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgeld von

15,00 € p. P. verlangen.

 

6. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der

Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit, Familienangelegenheiten e.c.t.), so kann der Veranstalter

bei den Leistungsträgern eine Erstattung ersparter Aufwendungen erreichen. Dies gilt nicht, wenn

gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

7. Versicherung

Wir empfehlen bei jeder Reisebuchung den Abschluss

einer Reisekostenrücktritts- bzw. Auslandskrankenversicherung. Bei Nichtabschluss sind anfallende

Kosten im Schadensfall von jedem Reisegast selbst zu tragen. Dies gilt auch für das Fehlen und die

Ungültigkeit von Ausweispapieren. Die gesetzliche Insolvenzversicherung ist im Reisepreis enthalten.

 

8. Reisegepäck

Die Beförderung von Reisegepäck ist bei uns kostenlos (normale Ausführung -

1 Gepäckstück p. P. ca. 20 kg). Eine Haftung für Beschädigung, Verlust (auch stehen lassen oder

verwechseln) wird nicht übernommen. Das Gleiche gilt für Kleidung, Taschen etc. im Businnenraum

und Hotels.

 

9. Zimmer und Hotels

Die Hotelzimmer sind grundsätzlich Zwei-Bett-Zimmer. Mehrbett-Zimmer

sind nur auf Anfrage buchbar. Einzelzimmer sind nur in begrenztem Umfang buchbar und kosten immer

einen Zuschlag, wenn nicht anders ausgeschrieben. Dies gilt auch für die Einzelbelegung eines DZ

Hotelausstattungen und Mahlzeiten an Ihrem Urlaubsort unterliegen immer der landestypischen

Klassifizierung. Hotelausstattungen richten sich auch immer nach dem Reisepreis, bitte prüfen Sie

dies rechtzeitig vor Ihrer Buchung.

 

10. Sicherheit

Regelmäßige Untersuchung unserer Busse durch TÜV und DEKRA bieten Ihnen ebenso

die maximale Sicherheit im Bus, wie unsere vielen elektronischen Sicherheitssysteme unserer neuen

und modernen Dittmar Reisebusse. Unsere Busreisen werden mit Bordservice, Klimabussen und Platzreservierung angeboten. Die Busse bleiben bei jeder Reise, sofern nicht anders ausgeschrieben ist, vor Ort. In allen Bussen haben wir stabile Preise für Speisen und Getränke. Externe Speisen und Getränke dürfen nicht im Bus, sofern nicht anders vereinbart, mitgeführt und verzerrt werden.

 

11. Programmänderung

Viele Gründe können eine Programmänderung notwendig machen. Schlechte

Wetterlage, Fähren bei Sturm, verschneite Passstraßen usw. Auf Grund von "höherer Gewalt" kann es

auch vorkommen, dass Hotels gewechselt werden müssen. Fahrer und Reiseleiter können vor Ort

entscheiden. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden. Bei Änderungen des Angebots oder

der Auftragsbestätigung bei Anmietverkehren bleibt der Anmietanspruch für die ausgearbeitet Reise,

sofern nicht anders vereinbart, bestehen. Außer dies ist ausdrücklich auf dem Angebot oder der

Bestätigung schriftlich vermerkt und bestätigt.

 

12. Sitzplätze im Bus

Sitzplätze werden in der Regel sofort bei der Anmeldung vergeben. Sonderwünsche

können gerne im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden.

Die Sitzplatzordnung kann vom Veranstalter in besonderen Fällen geändert werden. Ein Rechtsanspruch

auf einem bestimmten Platz besteht nicht. Auch berechtigt ein geänderter Sitzplatz nicht zur kostenlosen

Stornierung der gebuchten Reise.

 

13. Abfahrtsorte

Abfahrtsorte sind die zentralen Haltestellen an den Busbahnhöfen in Schmalkalden

Meiningen, Bad Salzungen, Suhl, Eisenach und Gotha. Weitere Zustiegsmöglichkeiten können (jeweils

nur an Bushaltestellen) vereinbart werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden von uns Zubringerfahrzeuge

eingesetzt. Diese sind nicht kostenfrei, sondern unterliegen Taxipreisen. Zustiegsmöglichkeiten

und das Abstellen des privaten PKW ist auf unserem Betriebshof möglich. Sollte einmal

ein Zustieg am gewünschten Ort nicht möglich sein, berechtigt das nicht zum kostenlosen Rücktritt.

Ebenso werden Kosten für eigene Anreise nicht erstattet. Ak1uelle Zustiegshaltestellen finden Sie auch

auf unserer Internetseite. Abfahrtsorte bei Anmietverkehren werden extra vereinbart.

 

14. Rabatte

Frühbucherrabatt: Ab 4 Tage Reisedauer bieten wir bei Buchung bis 31.01.2025 einen

Frühbucherrabatt von 5 % auf den Reisepreis, ausgenommen Zuschläge wie z.B. Einzelzimmerzuschlag

etc. an. Dieser ist mit einer Anzahlung von 100,- € pro Person verbunden. Auf Wunsch sind

Reisebuchungen im o.g. Zeitraum auch ohne Frühbucherrabatt möglich, wobei dann die Anzahlung

entfällt. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, entfällt der Anspruch auf den Frühbucherrabatt.

Bei Reisen von 2 und 3 Tage Reisedauer bieten wir bei Buchung bis 31.01.2025 einen Frühbucherrabatt

von 3 % auf den Reisepreis, ausgenommen Zuschläge wie z.B. Einzelzimmerzuschlag etc. an. Dieser

ist mit einer Anzahlung von 50,- € pro Person verbunden. Auf Wunsch sind Reisebuchungen im o.g.

Zeitraum auch ohne Frühbucherrabatt möglich, wobei dann die Anzahlung entfällt. Wird die Anzahlung

nicht rechtzeitig geleistet, entfällt der Anspruch auf den Frühbucherrabatt. Gruppenrabatt: Ab 4 Tage

Reisedauer - 5 % (Gruppen ab 8 Personen, mit nur einer Zustiegstelle) Kinderermäßigung: 10 % bis 12 Jahre bei

zwei vollzahlenden Personen im Doppelbettzimmer. Flugreisen, Musicalreisen und Tagesfahrten sind

vom Frühbucher-Rabatt ausgeschlossen! Rabatte sind nicht kombinierbar. Es zählt immer der Höchste.

Bei Anmietverkehren ist der Rabatt im Angebot enthalten.

 

15. Reise-Ausfall

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unbeschadet gesetzlicher Kündigungs- und

Rücktrittsrechte sind wir zum Rücktritt des Reisevertrages berechtigt, wenn 14 Tage vor Reiseantritt

feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird. Hat der Kunde schon

bezahlt, wird der bezahlte Betrag zurückerstattet oder für eine Umbuchung verrechnet. Zins- und

weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Frühbucherrabatt wird nur für die Erstbuchung gewährt.

Wird eine mit Frühbucherrabatt bezahlte Reise storniert, kann nur der bezahlte Reisepreis für eine

Umbuchung zugrunde gelegt werden. Ein Frühbucher- oder ein weiterer Rabatt für eine Umbuchung

kann nicht gewährt werden.

 

16. Drucklegung

Alle Angaben in unserem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung im November

2023. Änderungen von Preisen, Programmen, Fahrstrecken usw. sind vorbehalten. Ebenso die Berichtigung

von Irrtümern, sowie Druck und Rechenfehlern. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet

werden.

 

 

17. Kurtaxe

Die ortsübliche Kurtaxe/Ortstaxe/Bettensteuer etc. ist, wenn nicht anders ausgeschrieben,

von jedem Reisegast bei Buchung zu zahlen (stand Oktober 2024).

 

18. individuelle Angebote

Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuell für Sie passendes Angebot für

eine Tages- oder Mehrtagesreise zusammen. Bei Buchung einer Reise aus unserem Katalog von

mindestens 25 Personen erhalten 10 % Rabatt (max. 5 Zustiegstellen).

 

19. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden

19.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel

unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige

durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651 m

BGB oder Schadensersatz nach § 651 n BGB verlangen.

19.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung/Chauffeur

anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht

vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter

oder der in der Reisebestätigung angeführten KontaktsteIle oder dem Reisevermittler anzuzeigen

(E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung bzw. den wichtigen Informationen

vor Reiseantritt).

19.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat

darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung/Chauffeur.

Im Übrigen gilt Ziff. 19.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden

gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der

erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig,

bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder

unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung

mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651 k Abs. 3 bis Abs. 58GB.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und

Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

19.4. Minderung Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651 m BGB der Reisepreis.

Auf Ziff. 19.1. (siehe oben) wird verwiesen.

19.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der

Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen.

Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung

kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 6511 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

19.6. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz

nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz

unverzüglich zu leisten. 19.7. Anrechnung von Entschädigungen Hat der Reisende aufgrund desselben

Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge

einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen,

den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler

Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach §651 p

Abs. 3 BGB erhalten hat.

 

20. Haftungsbeschränkung

20.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht

Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden

weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem

Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich

ist.

20.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale

Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf

Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden

kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die

darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 20.3. Auf Ziff. 19.7. (Anrechnung von Entschädigungen)

wird verwiesen.

 

21. Verjährung - Geltendmachung

21.1 . Die Ansprüche nach

§ 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die

Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen

21 .2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen

Körperschäden - nach § 651 i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren

in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach

enden sollte.

 

22. Datenschutz

Mit Buchung einer Reise stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Sie haben

jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten,

deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung,

Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene

Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

 

24. Gerichtsstand

Für Klagen von Kunden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, so ist

der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag der Sitz von

Omnibusverkehr Dittmar maßgebend.

 

23. Covid-19 Klausel

Trotz der äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt von uns bei der Planung und Konzeption der

touristischen Produkte, liegt es außerhalb unseres Einflussbereiches, ob die angebotenen Leistungen

schlussendlich aufgrund der jeweiligen Beschränkungen stattfinden können. Auf Grund dieser Ausnahmesituation

ist bei Absage von Teil und Gesamtleistungen der ausgeschriebenen Leistungen auf Grund behördlicher

Maßnahmen, Beschränkungen oder sonstiger Folgen der Pandemie die Klausel „Höhere Gewalt“ anzuwenden.

Im Übrigen behalten wir uns auf Grund der derzeitigen unüberschaubaren Lage im Zusammenhang mit

der Covid-19 Pandemie das Recht vor bis 10 Tage vor Anreise einseitig vom Vertrag zurückzutreten und von

diesem entbunden zu werden. Bereits getätigte Anzahlungen werden von uns an die Kunden zurückgezahlt.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

24. Reisepreise

Unabhängig der ausgeschriebenen Reisepreise behalten wir uns vor, die Preise zu erhöhen, soweit sich folgende

Punkte unmittelbar auswirken:

  • höhere Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
  • höhere Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleitungen
  • Änderung eventuell geltender Wechselkurse
  • Anhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer im In- und Ausland

 

25. Wichtige Hinweise

Viele Hotels, Fähren, Restaurants usw. sind bargeldlos. Daher ist der Besitz einer internationalen Kreditkarte erforderlich.

 

26. Reiseveranstalter

ist: Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG

Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:

Omnibusverkehr Dittmar GmbH & Co. KG

Körler Straße 6
98593 Floh-Seligenthal

Telefon: +49 (0)3683 – 402136
Fax: +49 (0)3683 – 607173

E-Mail: info@dittmar-reisen.de

Stand: Dezember 2022

Kundengeldabsicherung:

R+V Versicherung AG

Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611-533-4035

 

27. AGB’s

Weitere Infos zu unseren allgemeinen Reisbedingungen finden Sie auf unserer

Internetseite www.dittmar-reisen.de. Stand: Oktober 2024